AGB

Unterrichtsbedingungen (AGB)
Stimmgewandt-Studio für Gesang
Studio Niederrhein/Verwaltung: Am Steintor 18, 47574 Goch,
Studio Köln: Schanzenstr.3, 51063 Köln;
Tel. 01575 8793572, mail: info@stimmgenwandt.de

1.Unterrichtsorte
Der Unterricht/die Chorprobe findet, wenn nicht anders abgesprochen, in den Räumen des Studios Stimmgewandt (Köln oder Goch) statt.

2. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Stimmgewandt-Studio für Gesang, Inh. Maria Klier, und dem/der Schüler/in, Kursteilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.

3. Unterricht

  1. Der Unterricht erfolgt in wöchentlichen/oder 14-tägigen Unterrichtsstunden(ausgenommen Karten) zu vereinbarten T erminen.
  2. In den allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW wird kein Unterricht erteilt.
  3. Für Unterrichtsstunden, die wegen höherer Gewalt oder behördlich angeordneter Schließung (z.B. Pandemie) ausfallen, wird ersatzlos Onlineunterricht zur gleichen Unterrichtszeit angeboten. Sollte Onlineunterricht aus technischen Gründen zur gewählten Unterrichtszeit nicht möglich sein, kontaktiert der volljährige Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten den Lehrer oder die Musikschule unmittelbar, ansonsten gilt die Unterrichtsstunde als verfallen.
  4. Zugesagte Nachhol- bzw. Onlinestunden verfallen bei Nichterscheinen/Absage des Schülers. Anspruch auf einen weiteren Nachholtermin besteht nicht.
  5. Der geschlossene Unterrichtsvertrag beinhaltet kein Recht auf Unterricht bei einem bestimmten Lehrer. Wird der angemeldete Schüler durch einen neuen Lehrer unterrichtet (Lehrerwechsel oder Vertretung), so stellt diese keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

4.Unterrichtsausfall

  1. Entfällt der Unterricht durch Absage/Nichterscheinen des Schülers, so besteht grundsätzlich kein Recht auf eine Nachholstunde. Der Schüler hat keinen Anspruch auf Gebührenerstattung oder Gebührenminderung, sofern er den Unterricht durch eigene Absage /Nichterscheinen versäumt.
  2. Wenn ein Schüler mehr als vier Unterrichtsstunden in Folge durch Krankheit versäumt, wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests die Unterrichtsgebühr anteilig erstattet.
  3. Bei Unterrichtsausfall seitens der Lehrkraft wird der ausgefallene Unterricht nachgeholt oder von einer Vertretung übernommen. (Sonderregelung Früherziehung/Chor/Erwachsenenkurse Gruppe: siehe 4.4)
  4. Bei Früherziehungskursen, Chorangeboten und Erwachsenen- Gruppenkursen mit mehr als drei T eilnehmern sind jährlich zwei Unterrichtsausfälle seitens der Lehrkraft möglich, ohne dass der Unterricht nachgeholt werden muss, da dies aufgrund der Gruppengröße nicht immer möglich ist. Diese Ausfälle sind bei der Bemessung des Entgelts bereits eingerechnet. Fällt der Unterricht (Früherziehung/Chor/Ensemble)mehr als zwei Mal/jährlich aus Gründen, die das Gesangsstudio zu vertreten hat , wird der Unterricht nachgeholt oder die Beiträge für entfallene Kursstunden werden anteilig erstattet.

5. Kündigung

  1. Einzelunterricht/Gruppenunterricht/Chor Die Kündigung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-mail wird akzeptiert. Jede Kündigung wird schriftlich bestätigt.
  2. Der Unterricht ist zum 30.04. ; 31.08. und am 31.12. kündbar. Die Kündigung ist bis zum 15.03. für den 30.04. ; bis zum 15.07. für den 31.08. und bis zum 15.11. für den 31.12 einzureichen.
  3. Kündigungen aus zwingenden Gründen (Umzug, schwere Erkrankung, T odesfall) sind möglich. Im Einzelfall entscheidet die Leitung bei Vorlage eines geeigneten Nachweises.
  4. 3er/5er und 10er Karten Eine Kündigung ist nicht möglich. Die Ablaufzeiten sind wie folgt:
    3er Karte- 3 Monate, 5er Karte- 5 Monate, 10er
    Karte - 10 Monate
    Innerhalb dieses Zeitraums nicht genommene Stunden verfallen. Bei einer Absage von Seiten des/der SchülerIn, die später als 48 Stunden vor der jeweiligen Stunde erfolgt, entfällt die Stunde ohne Recht auf Ersatz.

6. Unterrichtsgebühr

  1. Die monatliche Unterrichtsgebühr für wöchentlichen/14 tägigen Unterricht ist bis zum 5. eines jeden Monats fällig und wird grundsätzlich per Lastschrift eingezogen. Bankgebühren, die durch fehlerhafte Angaben oder ungenügende Deckung des Bankkontos entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers.
  2. Die Unterrichtsgebühr versteht sich als 1/12 der Jahresgebühr, die monatlich gezahlt wird. Ferien, Feiertage und andere freie T age haben keinen Einfluss auf die Berechnung.
  3. Für alle Unterrichte fällt ab 01.01.2025 die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit dem bdfm an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler:in (nicht Fachbelegung) erhoben und eingezogen (ausgenommen musikalische Früherziehung).
  4. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren entstehen.
  5. Ist der Schüler mit seinen Beiträgen mehr als zwei Monate im Verzug, ist das Gesangsstudio berechtigt, den Unterricht auszusetzen oder zu beenden.
  6. Das Gesangsstudio behält sich vor, die Gebühren anzupassen und verpflichtet sich, Erhöhungen mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten durch Ausgabe der Preisliste(per E-Mail) und Aushang in den Studios bekannt zu geben.Sollte kein Widerspruch bis zur Anpassung erfolgen, gilt die Zustimmung als erteilt. Es besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Wird die Zustimmung zur Anpassung verweigert, hat das Gesangsstudio das Recht zur ordentlichen Kündigung.
  7. Kündigt ein T eilnehmer einer 3er-Gruppe(siehe Preisliste/ Unterrichtsgebühren), so ändert sich die Gebühr für die verbliebenen 2 Schüler auf die Gebühr der 2er-Gruppe.
  8. Kündigt ein T eilnehmer einer 2er-Gruppe, so ändert sich die Gebühr für den verbliebenen Schüler auf die Unterrichtsdauer und Gebühr des Einzelunterrichtes.
    9.Karten Bei Erwerb einer 3er/5er oder 10er Karte ist die Gebühr nach Rechnungsstellung fällig.

7. Anmeldung
Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennt der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte die Gebühren sowie die AGBs an.

8.Zahlung und Stornierung von Workshops

  1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der T eilnehmer, die festgelegte Kursgebühr fristgerecht bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Workshops nach Rechnungsstellung zu überweisen.
  2. Das Gesangsstudio ist berechtigt, den Workshop/Kurs abzusagen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl).Kommt ein Kurs nicht zustande, werden sämtliche bereits bezahlten Gebühren umgehend zurückerstattet.
  3. Bei Stornierung der T eilnahme am Workshop bis 14 T age vor Beginn desselben, wird der gezahlte T eilnahmebeitrag erstattet. Bei Abmeldung bis zu 7 T age vor Beginn des Workshops werden 50 % des Beitrages erstattet. Danach besteht kein Recht auf Rückerstattung.

9. Aufsichtspflicht
Eine Aufsicht über die Schüler/T eilnehmer besteht nur während der Unterrichtszeit.

10.Haftung
Für Unfälle auf dem Weg oder vor dem
Unterrichtsraum sowie für mitgebrachte
Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

11. Widerruf

  1. Sie haben das Recht, binnen 14 T agen nach Vertragsabschluss diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich per E-Mail oder Post einzureichen.
    2.Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 T agen ab dem T ag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

12. Datenschutzbestimmungen
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden für Verwaltungszwecke elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Sie können zur Versendung von Emails, Briefen, schriftlichen bzw. telefonischen Anfragen, Einladungen, Einladungen zum Onlineunterricht und Informationen benutzt werden. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahme: Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall (siehe Absatz: Unterrichtsausfall) können für einen T ausch einzelne Kontaktdaten von Schülern weitergegeben werden. Dieser Weitergabe kann schriftlich widersprochen werden. Durch seine Anmeldung erklärt der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte das Einverständnis zu diesem Umgang mit seinen persönlichen Daten.

13. Änderungen der AGBs
Über Änderungen oder Anpassungen der AGB werden die Schüler mind. 4 Wochen im Voraus per E-Mail und Aushang informiert. Sollte innerhalb dieser 4 Wochen kein Widerspruch erfolgen, gilt die Zustimmung als erteilt.

14.Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen von Einzelverträgen müssen schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung der Verträge bzw. AGB ungültig sein, so bleiben die Wirksamkeit und die anderen Bestimmungen des Vertrags bzw. AGB hiervon unberührt.

15. Gerichtsstand /Inkrafttreten

  1. Gerichtsstand ist Goch.
  2. Diese AGB treten zum 01.11.2024 in Kraft. Alle anderen vorausgehenden AGB verlieren zum 31.10.2024 ihre Gültigkeit.